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Bußgelder rund um Reifen

Bußgelder rund um Reifen reichen von 10 Euro für die vergessene Zulassungsbescheinigung bis zu 120 Euro für Sommerreifen auf Glatteis mit Unfall. Wir sortieren Verstöße, Beträge und Punkte nach dem Katalog, erklären die Halterhaftung und zeigen, wann aus einem Bußgeld mehr wird.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Bußgelder rund um Reifen

Ein Leser aus Halle schrieb uns im Februar: Bei einer Routinekontrolle zog der Beamte den Profilmesser, hinten links 1,4 Millimeter, rechts 3. Der Wagen fuhr sich „normal“, sagte der Leser. Es blieb bei 60 Euro und einem Punkt, aber der Mann hat seither jeden Satz mit dem Messer geprüft. Bußgelder rund um Reifen fallen selten spektakulär aus, doch sie kommen mit Punkten, und mancher Fehler zieht eine zweite Rechnung nach sich.

Bußgelder rund um Reifen im Überblick

Der Katalog kennt für Reifen fünf typische Fehler: zu wenig Profil, falsche Bereifung bei Glätte, gemischte Radial- und Diagonalreifen, nicht eingetragene Größen und schadhafte Reifen. Dazu kommen Papierfehler wie die fehlende Zulassungsbescheinigung. Die Beträge stehen in der Tabelle, Stand Oktober 2026. Die Punkte vergibt das Fahreignungsregister nach Anlage 13 FeV.

Verstoß Fahrer Halter Punkte (Fahrer)
Profil unter 1,6 mm (Pkw) 60 € 75 € 1
Profil unter 1,6 mm mit Gefährdung 75 € 1
Profil unter 1,6 mm mit Unfall 90 € 1
Sommerreifen bei Glätte oder Schnee 60 € 75 € 1
Sommerreifen bei Glätte mit Behinderung 80 € 1
Sommerreifen bei Glätte mit Gefährdung 100 € 1
Sommerreifen bei Glätte mit Unfall 120 € 1
Radial- und Diagonalreifen gemischt 15 € 30 € 0
Größe nicht eingetragen, Betriebserlaubnis erloschen 50 bis 90 € bis 135 € bei 90 € ein Punkt
Reifen mit Schaden, verkehrsunsicherer Zustand bis 90 € 1
Zulassungsbescheinigung Teil I nicht dabei 10 € 0

Bei den Punkten gilt eine einfache Regel: Verwarnungsgelder bis 55 Euro bringen keinen Punkt, ab 60 Euro Bußgeld wird bei sicherheitsrelevanten Verstößen einer eingetragen. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg (§ 4 StVG). Wie viele Punkte beim Halter landen, geben Ratgeber unterschiedlich an. Maßgeblich ist der Bescheid. Wer wissen will, was ein konkreter Fall kostet, rechnet ihn im Bußgeldrechner durch.

Bußgelder rund um Reifen bei Profil und Winter

Das Mindestprofil von 1,6 Millimetern gilt für die Hauptprofilrillen im mittleren Dreiviertel der Lauffläche, so steht es in § 36 Abs. 2 StVZO. Die Profiltiefe misst der Beamte mit dem Profilmesser. Liegt eine der Hauptprofilrillen unter 1,6 Millimetern, ist der Tatbestand erfüllt, auch wenn andere Rillen mehr haben. Das Bußgeld für den Fahrer beträgt 60 Euro und einen Punkt, mit Gefährdung 75 Euro, mit Unfall 90. Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 75 Euro (Nr. 213). Der Tatbestand gilt ausdrücklich auch für Anhänger: Wer mit abgefahrenen Wohnwagenreifen fährt, zahlt dasselbe wie mit dem Zugwagen. Bei Anhängern mit Tempo 100 kommt die Altersgrenze von sechs Jahren aus der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO dazu.

Bleibt die Frage, ob sich das Risiko rechnet. 60 Euro klingen nach weniger als 280 bis 540 Euro für einen neuen Satz in 205/55 R16. Das Gedankenspiel hält nur auf dem Papier. Wer bei 1,6 Millimetern kontrolliert wird, fährt seit Wochen mit Reifen, die bei Nässe spürbar schlechter bremsen, und bezahlt das Profil am Ende doppelt: mit dem Bußgeld und mit dem Satz, den er ohnehin kaufen muss. Die Empfehlung liegt bei 3 Millimetern im Sommer und 4 im Winter. Wer sich daran hält, sieht den Beamten nie mit dem Messer.

Die Winterreifenpflicht kostet anders: Nr. 5a im Katalog sieht 60 Euro vor, bei Behinderung 80, bei Gefährdung 100, bei Unfall 120, jeweils mit einem Punkt. Der Halter zahlt 75 Euro (Nr. 213a). Was genau die Pflicht verlangt, erklärt die Winterreifenpflicht. Wichtig für die Rechnung: Es zählt allein das Alpine-Symbol, ein M+S-Aufdruck genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr.

„Der schnellste Weg für den Beamten ist das Papier. Wenn die Größe im Schein steht, ist das Thema in 20 Sekunden durch. Steht sie nicht drin, fangen die Fragen an.“

Tobias Rehm, Kfz-Techniker und Reifenfachverkäufer

Bußgelder bei falscher Größe, Schäden und fehlenden Papieren

Wer Reifen montiert, die nicht in den Papieren stehen, riskiert mehr als ein Bußgeld. In der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen die zulässigen Größen für Vorder- und Hinterachse, weitere findest du im Certificate of Conformity. Alles, was davon abweicht und nicht eingetragen ist, lässt die Betriebserlaubnis erlöschen. Der Katalogsatz beginnt bei 50 Euro, bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit bei 90 Euro (Nr. 214a). Für den Halter, der die Fahrt zulässt, sind es 135 Euro (Nr. 189a).

Das Bußgeld ist hier das kleinere Übel. Fährst du mit erloschener Betriebserlaubnis und es passiert ein Unfall, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder Regress nehmen. Das ist die zweite Rechnung, von der oben die Rede war. Wer eine abweichende Größe fahren will, klärt vorher, ob eine Reifenfreigabe vorliegt und ob sie anerkannt wird, und lässt sich die Eintragung von einer Prüforganisation bestätigen.

Einen eigenen Tatbestand für Beulen und Risse kennt der Katalog nicht ausdrücklich. Ein Reifen mit Beule, tiefem Riss oder freiliegendem Gewebe kann als verkehrsunsicherer Zustand gewertet werden, der Katalogsatz für Pkw liegt dann bei 90 Euro. Wie du Schäden schon vor der Kontrolle erkennst und welche Reparaturen erlaubt sind, steht bei Reifenschaden erkennen. Faustregel aus der Werkstatt: Nur Einstiche in der Lauffläche bis 6 Millimeter dürfen repariert werden, an der Flanke gibt es keine Reparatur.

Gemischte Radial- und Diagonalreifen auf einer Achse sind verboten. Das kostet 15 Euro für den Fahrer (Nr. 208), 30 Euro für den Halter (Nr. 209). Heute ist der Fall selten, weil Pkw fast ausnahmslos mit Radialreifen rollen. Die Zulassungsbescheinigung Teil I musst du mitführen (§ 13 Abs. 6 FZV). Fehlt sie, zahlst du 10 Euro (Nr. 174). Eine Kopie genügt nicht, der Beamte will das Original sehen.

Was Bußgelder rund um Reifen im Alltag kosten

Die Tabelle zeigt Katalogsätze. Was auf deiner Rechnung landet, sieht oft anders aus, weil Gebühren und Folgen dazukommen. Vier Fälle zeigen es:

  • Kontrolle, hinten links 1,4 Millimeter: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt. Kommt ein Bescheid, addieren sich mindestens 25 Euro Verfahrensgebühr und 3,50 Euro Zustellkosten, am Ende stehen dann 88,50 Euro auf der Rechnung.
  • Dezember, Schnee, Sommerreifen, Auffahrunfall: 120 Euro und ein Punkt, dazu der Streit mit der Versicherung über die Mitschuld.
  • Familienwagen mit Sommerreifen, die Tochter fährt: 60 Euro für sie, 75 Euro für den Vater als Halter, zusammen 135 Euro.
  • Zubehörfelgen mit größeren Reifen ohne Eintragung: 50 Euro, bei wesentlich beeinträchtigter Verkehrssicherheit 90 Euro, und die Betriebserlaubnis ist weg.

Der zweite Fall zeigt, wo Bußgelder rund um Reifen am teuersten werden. Der Katalogbetrag fällt klein aus gegen das, was eine gekürzte Versicherungsleistung kosten kann. Die eigentliche Rechnung entsteht danach, wenn der Versicherer fragt, ob du hättest fahren dürfen.

Bei einer Kontrolle der Reifen schaut der Beamte auf Alpine-Symbol, Profil, Größe und den Zustand der Flanke. Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I griffbereit hat und die Größe sofort belegen kann, spart sich oft die nächste Frage.

Halterhaftung: wer für den Reifen geradesteht

Der Halter ist für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich und darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn es nicht vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Das trifft Familien, in denen das Auto zwischen Fahrern wechselt, und Firmen mit Fuhrpark. Wer seiner Tochter den Schlüssel gibt, obwohl er weiß, dass die Reifen runter sind, haftet mit.

Bei Firmenwagen ist meist der Arbeitgeber Halter, der Fahrer trägt sein Bußgeld, der Arbeitgeber seines. Das kann dazu führen, dass für dieselbe Fahrt zwei Bescheide eintreffen. Beim Mietwagen nennt der Vermieter der Behörde den Fahrer und stellt dafür häufig eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Wer einen Fuhrpark verantwortet, legt am besten einen festen Prüftermin an, an dem Profil, Alter und Eintragungen kontrolliert werden.

Wer sein Auto verleiht, macht vorher ein Foto der Flanken mit Datum und sagt dazu, was gilt: Winterflocke ja oder nein, Profil in Millimetern. Das ersetzt die Prüfung nicht, zeigt im Streit aber, dass du hingeschaut hast. Was ein Prüfer bei der nächsten Untersuchung an den Reifen sieht, steht in Reifen bei der Hauptuntersuchung.

Wer die Beträge im Zusammenhang nachlesen will, findet sie in der Rubrik Reifen und Recht. Der Einstieg ins ganze Magazin liegt bei Reifen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Anlage, Nr. 5a, 174, 208, 209, 212, 213, 213a, 214a
  • § 36 StVZO (Bereifung, Mindestprofiltiefe) und § 2 Abs. 3a StVO (Winterreifen)
  • § 13 Abs. 6 FZV (Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen)
  • Anlage 13 FeV (Punktebewertung im Fahreignungs-Bewertungssystem)