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Bußgeldrechner Reifen

Der Bußgeldrechner Reifen nennt dir zu jedem Verstoß den Betrag, die Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog 2026. Dazu erfährst du, wann der Halter mithaftet, welche Kosten zum Bußgeld dazukommen und wie ein Einspruch abläuft.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Ein Kunde von Tobias Rehm wurde im Januar bei Schneematsch angehalten. Seine Sommerreifen hatten noch 6 mm Profil, der Bescheid kam trotzdem: 60 Euro und 1 Punkt. Wer das nicht weiß, hält die Profiltiefe für den einzigen Maßstab. Den Ausschlag gab die Bauart des Reifens, nicht die Tiefe der Rillen: Ein Sommerreifen trägt kein Alpine-Symbol.

Bußgeldrechner Reifen

Wähle den Verstoß und die Folgen. Grundlage ist der Bußgeldkatalog 2026.

Der Bußgeldrechner Reifen: Was der Bußgeldkatalog 2026 vorsieht

Bei Reifen sind die Beträge klein im Vergleich zu Tempo oder Abstand, aber der Punkt in Flensburg bleibt hängen. Du wählst im Bußgeldrechner Reifen den Verstoß aus und bekommst Betrag, Punkte und die Information, ob ein Fahrverbot droht. Das sind die Werte, mit denen er arbeitet:

Verstoß Bußgeld Punkte
Profiltiefe unter 1,6 mm (§ 36 StVZO) 60 Euro 1
Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen 60 Euro 1
Dasselbe mit Behinderung anderer 80 Euro 1
Dasselbe mit Gefährdung 100 Euro 1
Dasselbe mit Unfall 120 Euro 1
Halter lässt die Fahrt zu 75 Euro 1

Ein Fahrverbot ist für diese Verstöße nicht vorgesehen. Wer acht Punkte erreicht, verliert allerdings die Fahrerlaubnis, und der Reifenpunkt addiert sich schnell zu einem Abstands- oder Handyverstoß. Alle Fälle samt Hintergrund stehen bei Bußgelder rund um Reifen.

Und noch etwas, das in keiner Tabelle steht: Auf dem Bescheid steht mehr als der Katalogbetrag. Dazu kommt eine Gebühr von fünf Prozent des Bußgeldes, mindestens aber 25 Euro, plus 3,50 Euro pauschal für die Zustellung (§ 107 OWiG). Aus 60 Euro werden so 88,50 Euro.

Gesetzlich zählen 1,6 mm Profiltiefe. Die 3 mm im Sommer und 4 mm im Winter sind Empfehlungen, kein Bußgeldtatbestand. Wer allerdings eine Größe fährt, die in den Papieren nicht steht und keine Reifenfreigabe hat, riskiert mehr als ein Verwarngeld: Die Betriebserlaubnis kann erlöschen (§ 19 StVZO), und das fällt spätestens bei der Hauptuntersuchung auf.

Halterhaftung: Wenn ein anderer fährt

Wem das Auto gehört, der ist für seinen Zustand verantwortlich. Nach § 31 Abs. 2 StVZO darf der Halter die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist. Bei Winterreifen heißt das: 75 Euro und 1 Punkt, was zusätzlich zum Bußgeld des Fahrers kommen kann. Das trifft Firmenchefs mit Poolfahrzeugen genauso wie Eltern, die ihrem Sohn im Dezember den Schlüssel geben. Die Halterregel halte ich für die am meisten unterschätzte im ganzen Reifenkapitel des Katalogs.

„Wer den Schlüssel rausgibt, schaut vorher in den Wetterbericht und auf die Reifenflanke. Das dauert dreißig Sekunden und spart 75 Euro.“

Tobias Rehm, Kfz-Techniker und Reifenfachverkäufer

Dazu passt die Winterreifenpflicht: Sie gilt nicht nach Kalender, sondern nach Wetter, und seit dem 1.10.2024 zählt allein das Alpine-Symbol.

Einspruch: Zwei Wochen Zeit

Ein Bußgeldbescheid ist kein Urteil. Nach § 67 OWiG kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist läuft ab dem Zustelldatum auf dem Umschlag, nicht ab dem Tag, an dem du ihn öffnest. Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Begründung brauchst du für die Frist nicht, ein Satz mit Aktenzeichen, Datum des Bescheids und deiner Unterschrift genügt. Die Argumente kannst du nachliefern.

Prüfe zuerst, ob die Angaben stimmen: Fahrzeug, Ort, Zeit und ob winterliche Verhältnisse überhaupt vorlagen. Schon beim Anhörungsbogen gilt: Zur Sache musst du nichts sagen, Angaben zur Person sind aber Pflicht. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Ich würde einen einzelnen 60-Euro-Bescheid ohne Auffälligkeiten zahlen. Steht dein Punktekonto schon hoch, lass ihn von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3a StVO (situative Winterreifenpflicht)
  • § 36 StVZO (Reifen und Laufflächen)
  • § 67 OWiG (Einspruch gegen den Bußgeldbescheid)