Laufrichtungdas Reifenmagazin

Alpine-Symbol

Das Alpine-Symbol ist das Bergpiktogramm mit Schneeflocke auf der Reifenflanke. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch dieses Zeichen, M+S allein genügt nicht mehr.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Wo das Alpine-Symbol sitzt und was es beweist

Der dreizackige Berg mit Schneeflocke, Fachleute sagen 3PMSF, sitzt auf der Seitenwand, meist in der Nähe der Größenangabe. Hersteller dürfen ihn nur aufdrucken, wenn der Reifen einen genormten Schneetest nach UNECE-Regelung Nr. 117 besteht und beim Anfahren und Bremsen auf Schnee einen Referenzreifen schlägt. Die M+S-Kennzeichnung kommt ohne diesen Test aus. Das Symbol belegt Mindestgriff auf Schnee. Über Eis sagt es nichts, über Profiltiefe oder Alter ebenso wenig. Wer auf Reifenflanken mehr Kürzel findet, als hier stehen, schlägt im Reifen-Lexikon nach.

Alpine-Symbol und Winterreifenpflicht seit Oktober 2024

Die situative Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) greift bei Schnee, Matsch, Eis- und Reifglätte. Für ältere M+S-Reifen lief bis zum 30. September 2024 eine Übergangsfrist. Seit dem 1. Oktober 2024 zählt nur das Alpine-Symbol. Fehlt es, zahlst du 60 Euro und bekommst einen Punkt. Behinderst du andere, sind es 80 Euro, bei Gefährdung 100, bei einem Unfall 120. Der Halter wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten. Die vollständige Übersicht steht bei Winterreifenpflicht.

Der Fall aus dem Postfach

Im Oktober 2024 schickte uns eine Leserin das Foto eines Allwetterreifens von 2016. Auf der Flanke stand M+S, sonst nichts. Tobias Rehm leuchtete beide Seiten mit der Handlampe ab und fand kein Bergsymbol. Die Profiltiefe war noch gut, trotzdem hätte sie im Schnee Bußgeld riskiert. Seither schaut er bei jedem Ganzjahressatz zuerst auf die Flanken, denn manche Hersteller drucken das Zeichen nur auf eine Seite.

Neue Reifen ohne Piktogramm würde ich 2026 nicht mehr mit nach Hause nehmen, auch nicht zum Schnäppchenpreis. Wie sich Wintertauglichkeit im Alltag zeigt, steht im Begriff Wintertauglichkeit.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3a StVO (situative Winterreifenpflicht)
  • UNECE-Regelung Nr. 117 (Reifenprüfung, Schneehaftung)