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Wintertauglichkeit

Wintertauglichkeit bezeichnet die Eignung eines Reifens für Schnee, Eis und Kälte. Seit dem 1. Oktober 2024 gilt in Deutschland nur noch ein Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Woran du Wintertauglichkeit erkennst

Das Alpine-Symbol zeigt einen Berg mit Schneeflocke auf der Flanke. Seit dem 1. Oktober 2024 ist es das einzige Zeichen, das in Deutschland zählt. Es ist in den Gummi geprägt und kein Aufkleber, es lässt sich also nicht abziehen. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung tragen, gelten nicht mehr als wintertauglich, die Übergangsfrist ist am 30. September 2024 ausgelaufen. Beim Kauf von Reifen im Herbst schaust du also zuerst auf die Flanke und nicht auf den Namen.

Der Vergleich in der Kurzfassung, die Langfassung steht im Reifen-Lexikon:

Kennzeichnung Wintertauglich seit 1.10.2024
Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) ja
nur M+S nein

Ein Autofahrer aus Dresden schrieb uns, er halte seine Ganzjahresreifen mit M+S für wintertauglich, weil sie sich im Schnee ordentlich anfühlten. Auf der Flanke fehlte das Alpine-Symbol. Ganzjahresreifen mit Symbol erfüllen die Pflicht dagegen.

Wintertauglichkeit nutzt sich ab

Ein Alpine-Reifen bleibt nur so lange wintertauglich, wie Profil und Gummi mitspielen. Als Faustregel gilt: Unter etwa 7 Grad zeigt die weiche Mischung ihre Stärke. Der ADAC empfiehlt, Winterreifen bei 4 mm zu wechseln. In Österreich ist daraus Gesetz geworden: Ein Winterreifen unter 4 mm gilt dort rechtlich als Sommerreifen. Auch das Alter zählt, ein zwölf Jahre alter Winterreifen mit Restprofil ist härter als sein Etikett.

Was das Gesetz in Deutschland verlangt

Die Winterreifenpflicht ist situativ: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte brauchst du Reifen mit Alpine-Symbol (§ 2 Abs. 3a StVO). Ein Verstoß kostet 60 Euro und einen Punkt, bei Behinderung 80, bei Gefährdung 100 und bei Unfall 120 Euro. Für den Halter sind es 75 Euro. Die Regeln im Detail stehen unter Winterreifenpflicht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3a StVO (situative Winterreifenpflicht)