Reifenfreigabe
Eine Reifenfreigabe ist die schriftliche Bestätigung eines Herstellers, dass eine bestimmte Reifengröße für ein bestimmtes Fahrzeugmodell zulässig ist. Du brauchst sie, wenn die Größe weder im Schein noch im CoC steht.
Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.
Wann du eine Reifenfreigabe brauchst
Reifen, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder im CoC-Papier stehen, musst du nicht freigeben lassen. Steht deine Wunschgröße dort nicht, bestätigt der Reifen- oder Fahrzeughersteller schriftlich, dass sie auf dein Modell passt. Das Schreiben nennt Typ, Größe, Lastindex und Geschwindigkeitsindex, oft auch Auflagen wie Felgenbreite oder Luftdruck. Ohne solche Papiere kaufst du Reifen auf eigenes Risiko.
| Quelle | Was du bekommst |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | Größen je Achse (Felder 15.1, 15.2) |
| CoC-Papier | weitere zulässige Größen |
| Reifenhersteller | Freigabe für eine Größe auf deinem Modell |
| Prüfstelle | Auskunft zu Eintragung und Abnahme |
So kommst du an die Freigabe
Ein Leser wollte auf 225/40 R18 umrüsten. Im CoC standen nur zwei andere Größen. Er schrieb den Reifenhersteller über dessen Anfrageformular an, nannte Fahrgestellnummer und Wunschgröße und hatte nach vier Tagen die Freigabe im Postfach. Danach ruf bei TÜV, DEKRA oder der Zulassungsstelle an: Ob eingetragen oder abgenommen werden muss, handhaben die Stellen nicht einheitlich. Ich würde das vor dem Kauf klären, nicht danach. Heb die Freigabe als Ausdruck im Handschuhfach auf, denn bei einer Kontrolle zählt das Papier und nicht deine Erinnerung. Stehen Sommer- und Winterräder in Größen, die beide nicht im Schein auftauchen, braucht jede Größe ihre eigene Freigabe.
Ohne Reifenfreigabe unterwegs
Fährst du eine Größe, die weder im Schein noch im CoC steht und auch nicht freigegeben ist, kann die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 StVZO). Bei einer Kontrolle droht ein Bußgeld, im Schadenfall Ärger mit der Versicherung. Was Verstöße kosten, steht unter Bußgelder rund um Reifen. Die Nachbarbegriffe zu Größe und Papieren findest du im Reifen-Lexikon.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis)