Laufrichtungdas Reifenmagazin

E-Prüfzeichen

Das E-Prüfzeichen ist ein Kreis mit einem E und einer Zahl auf der Reifenflanke. Es zeigt, dass der Reifen typgenehmigt ist, und nennt das Land, das die Genehmigung erteilt hat.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

E-Prüfzeichen entschlüsseln

Du erkennst es an einem Kreis mit einem E auf der Flanke deiner Reifen. Die Zahl dahinter benennt das Land, das den Reifentyp geprüft und genehmigt hat. Das muss nicht das Land sein, in dem der Reifen vom Band lief. Dahinter folgen die Nummer der Regelung, bei Pkw-Reifen UN-Regelung Nr. 30, und eine Genehmigungsnummer. Für Nutzfahrzeugreifen gilt die Regelung Nr. 54, die Regelung Nr. 117 deckt Rollgeräusch, Nasshaftung und Rollwiderstand ab. Die UNECE-Mitgliedsstaaten erkennen die Genehmigungen gegenseitig an, ein Reifen mit E4 darf deshalb auch in Deutschland verkauft werden.

Zeichen Genehmigungsland
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E9 Spanien

Meist sitzt der Kreis in der Nähe der Herstellungsangabe, mit der du das Alter bestimmst, der DOT-Nummer. Weitere Aufschriften sortiert das Reifen-Lexikon.

Wenn das E-Prüfzeichen fehlt

Ohne Kreis kein Nachweis, dass der Reifen die europäischen Mindestanforderungen erfüllt. Bei der Hauptuntersuchung kann das ein Mangel werden. Ein Kunde brachte einen Satz vom Online-Marktplatz zum Aufziehen mit. Auf keiner Flanke fand sich ein Kreis. Tobias Rehm montierte den Satz nicht, und der Kunde bekam sein Geld vom Verkäufer zurück. Wer online bestellt, sollte vorher klären, wie Rückgabe und Montage laufen, die Details stehen bei Reifen online oder in der Werkstatt kaufen.

Verwechsle das Prüfzeichen nicht mit dem Aufkleber, den der Händler an die Lauffläche klebt: Das EU-Reifenlabel zeigt Effizienz, Nasshaftung und Lärm, das E-Prüfzeichen die Zulassung.

Ich würde jeden Reifen, auf dem ich keinen Kreis finde, zurückgeben, auch wenn er billig war. Die Kontrolle kostet dich eine Minute mit der Handlampe.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • UN-Regelung Nr. 30 (Reifen für Pkw)
  • UN-Regelung Nr. 117 (Rollgeräusch, Nasshaftung, Rollwiderstand)