Laufrichtungdas Reifenmagazin

Schneeketten

Schneeketten sind Ketten oder Textilbezüge, die du über die Antriebsräder legst, damit das Auto auf Schnee und Eis Vortrieb findet. Sie sind für geschlossene Schneedecken gedacht und nicht für freie Straße.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Wann Schneeketten Pflicht sind

Das blaue Schild mit weißem Reifen, Zeichen 268, schreibt Schneeketten vor. Dann gilt die Pflicht für alle Kraftfahrzeuge, auch für Allrad. In Deutschland begegnet dir das Schild selten, in den Alpen öfter. Die Ketten gehören auf die Antriebsachse, bei Allradautos sagt die Betriebsanleitung, auf welche. Mit montierten Ketten sind auch unter günstigsten Bedingungen höchstens 50 km/h erlaubt (§ 3 Abs. 4 StVO).

Schneeketten montieren, vorher üben

Auf dem Parkplatz vor dem Brenner packte eine Familie ihre Ketten bei minus 8 Grad zum ersten Mal aus. Sie passten nicht zur Reifengröße. Üb deshalb im Trockenen in der Garage:

  1. Ketten ausbreiten und über die Lauffläche ziehen.
  2. Hinter dem Rad schließen.
  3. Ein paar Meter vorfahren.
  4. Nachspannen.

Es gibt Stahlketten, Textilbezüge und Spannsysteme, die sich schneller montieren lassen. Bei flachen Reifen wird es im Radhaus schnell eng, die Betriebsanleitung nennt die Bauart, die dein Auto verträgt. Beim Kauf fragst du, ob das Produkt für Zeichen 268 anerkannt ist, bei Textilbezügen ist das nicht in jedem Fall so. Die Ketten kommen dran, bevor du im Schnee steckst, nicht danach.

Wann Ketten nicht reichen

Ketten ersetzen keine Winterreifen: Auf Reifen ohne Alpine-Symbol gilt bei Schnee und Eis die Winterreifenpflicht trotzdem, nachzulesen unter Winterreifenpflicht. Auf freier Straße nimmst du die Ketten ab, sonst leiden Reifen und Asphalt. Nach der Fahrt trocknest du sie, bevor sie in den Kofferraum wandern, sonst rosten die Glieder. Wer lieber auf Stifte setzt, findet die Regeln bei Spikes, und was einen Winterreifen überhaupt ausmacht, steht bei der Wintertauglichkeit. Alle Winterbegriffe stehen im Reifen-Lexikon.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs. 4 StVO (50 km/h mit Schneeketten)
  • Verkehrszeichen 268 (Schneeketten vorgeschrieben)