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Abrollumfang

Der Abrollumfang ist die Strecke, die dein Rad bei einer vollen Umdrehung auf der Straße zurücklegt. Tacho, Kilometerzähler und ABS rechnen mit diesem Wert, darum darf er nach dem Reifenwechsel kaum abweichen.

Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.

Wenn der Abrollumfang plötzlich abweicht

Ein Kunde wollte seinen Kombi auf 19 Zoll umrüsten, schöne Felgen, flache Reifen in 235/35. Tobias Rehm rechnete nach, bevor bestellt wurde: gut 2,4 Prozent mehr Abrollumfang. Bei 100 auf dem Tacho wäre der Wagen rund 102 km/h gefahren. Das klingt harmlos, verfälscht aber auch den Kilometerzähler und die Werte, die ABS und ESP aus den Radsensoren ziehen. Der Kunde nahm am Ende 225/40 R18 mit +0,84 Prozent.

Abrollumfang berechnen mit Formel und Tabelle

Gemessen mit dem Maßband um den unbelasteten Reifen kommt etwas mehr heraus als der echte Abrollumfang, denn unter dem Wagengewicht plattet der Reifen unten ab. Wie viel, hängt von Last und Luftdruck ab, die genauen Werte nennt der Hersteller. Zum Vergleichen reicht die geometrische Rechnung: Felgenzoll mal 25,4, plus zweimal die Flankenhöhe, ergibt den Durchmesser, mal 3,14 den Umfang. Bei 205/55 R16 sind das 406,4 plus 2 × 112,75, also 631,9 mm Durchmesser und rund 1.985 mm Umfang.

Reifengröße Durchmesser Umfang Abweichung zu 205/55 R16
205/55 R16 631,9 mm 1.985 mm Basis
195/65 R15 634,5 mm 1.993 mm +0,41 %
225/45 R17 634,3 mm 1.993 mm +0,38 %
235/35 R19 647,1 mm 2.033 mm +2,41 %

Breite und Querschnitt liest du direkt von der Flanke ab, die Reifenbreite steht als erste Zahl dort.

Wie viel Abweichung geht

Werkstätten und Prüfer arbeiten mit etwa 2 Prozent zur Serienbereifung als Orientierung. Maßgeblich bleibt, was in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht oder was eine Freigabe des Herstellers erlaubt. Passt die Größe dazu nicht, kann die Betriebserlaubnis erlöschen (§ 19 StVZO). Der Tacho darf nie weniger anzeigen als das echte Tempo, nach oben ist Spielraum. Was bei einer nicht eingetragenen Größe droht, steht bei Bußgelder rund um Reifen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 19 StVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis)