Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der frühere Fahrzeugschein. Sie nennt in den Feldern 15.1 und 15.2 die zugelassenen Reifengrößen je Achse samt Last- und Geschwindigkeitsindex.
Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.
Reifendaten in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Beim Reifenkauf fragt der Verkäufer zuerst nach den Feldern 15.1 und 15.2. Dort steht die Reifengröße je Achse, einschließlich Last- und Geschwindigkeitsindex, etwa 215/55 R16 93V. Den Lastindex darfst du nicht unterschreiten, ein höherer ist dagegen unproblematisch. Wer Reifen online kauft, liest die Größe vom Schein ab und tippt sie nicht aus dem Gedächtnis.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| 15.1 | Reifengröße Achse 1 |
| 15.2 | Reifengröße Achse 2 |
| 15.3 | Reifengröße Achse 3 |
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen |
Bei Winterreifen darf der Geschwindigkeitsindex niedriger sein, wenn im Blickfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit des Reifens klebt (§ 36 StVZO).
Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld 22 und das CoC
In Feld 22 stehen Bemerkungen und Ausnahmen, etwa weitere zulässige Größen oder Auflagen. Der Vermerk „Siehe COC“ heißt: Das Certificate of Conformity führt zusätzliche Größen auf. Bei Scheinen aus der Zeit vor 2005 stehen die Reifendaten in den Feldern 20 bis 23. Wer eine Größe sucht, die nirgends steht, braucht eine Reifenfreigabe. Das CoC lässt sich notfalls beim Hersteller oder Händler nachfordern. Wie sich die Felder lesen, zeigt auch das Reifen-Lexikon an Beispielen.
Warum du die Seite kennen solltest
Die Bezeichnung „Fahrzeugschein“ ist im Alltag geblieben, das amtliche Dokument heißt seit 2005 Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer Reifen fährt, die dort nicht stehen, riskiert Ärger mit Versicherung und Prüfstelle. Beispiele für Verstöße und Beträge stehen unter Bußgelder rund um Reifen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)