Verschleißanzeiger
Der Verschleißanzeiger ist ein kleiner Steg im Grund der Hauptrillen, der genau 1,6 mm hoch ist. Schließt er bündig mit der Lauffläche ab, hat der Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe erreicht.
Von Lena Brandt, fachlich geprüft von Tobias Rehm. Stand Oktober 2026.
Der Verschleißanzeiger im Profil
Quer durch die Hauptrillen verlaufen kleine Stege, die gerade 1,6 mm hoch sind. Sie sitzen an mehreren Stellen rund um den Umfang, sodass auch ein einseitig abgefahrener Reifen irgendwo anschlägt. Solange sie sich vom restlichen Profil abheben, hast du Luft nach unten. Sobald sie bündig mit den Profilblöcken abschließen, ist die Grenze des § 36 StVZO erreicht. Auf der Flanke weist das Kürzel TWI den Weg zu den Stegen. Die Tabelle zeigt, wie wenig dir der Steg über den Rest verrät:
| Restprofil | Rille im Vergleich zum Steg |
|---|---|
| 4 mm | das 2,5-Fache |
| 3 mm | knapp das 1,9-Fache |
| 1,6 mm | bündig |
Verschleißanzeiger lesen
Wer nur auf den Steg schaut, merkt den Verschleiß erst spät. Beim Frühjahrs-Radwechsel an einem Kleinwagen waren die Vorderreifen innen schon bündig mit dem Steg, außen standen noch 4 mm. Der Anzeiger sitzt in der Hauptrille und meldet Verschleiß an der Schulter nicht. Tobias Rehm lässt den Steg nicht als Wechselsignal gelten, er ist für ihn nur die Mindestgrenze. Ich würde ihn als Notbremse sehen und die Profiltiefe einmal pro Saison messen. Das Reifen-Lexikon erklärt, warum die Zahl auf der Messuhr mehr zählt als der Blick auf den Steg.
Verschleißanzeiger bei der Hauptuntersuchung
Der Prüfer schaut bei der Hauptuntersuchung auf dieselben Stege und auf Risse und Beulen. Was dabei sonst zählt, steht unter Reifen bei der Hauptuntersuchung. Bei manchen Winterreifen markiert eine zweite Reihe Stege oder eine Schneeflocke die 4 mm. Einen Termin würde ich mit dem Radwechsel kombinieren: Dann halten wir die Reifen ohnehin in der Hand und können alle Stege nachsehen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 36 StVZO (Mindestprofiltiefe)